Verhaltenskodex und externe Ombudsperson

Benjamin Kaulen und KLN betreuen gepe

Mit der Unterstützung unserer externen Ombudsperson, Rechtsanwalt Benjamin Kaulen, haben wir Ende 2022 unseren Verhaltenskodex überarbeitet und ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Verhaltenskodex

Mit unserem Verhaltenskodex dokumentieren wir unsere grundlegenden Zielsetzungen und Prinzipien in den Bereichen Ethik, Menschenrechte und Umwelt. Wir bekennen uns klar zu diesen Leitsätzen und zeigen das durch ein fortwährend hohes Maß an Integrität und Nachhaltigkeit in unserem Handeln.

Unser Verhaltenskodex ist nicht nur für unsere Geschäftsführung, sondern auch für alle unsere Beschäftigten verbindlich. Wir erwarten im täglichen Geschäftsbetrieb ein rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten. Alle Beschäftigten sollen sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sein und sich mit unserem Verhaltenskodex auseinandersetzen.

Externe Ombudsperson

Falls unsere Beschäftigten Kenntnis von einem potenziellen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex erlangen, ermutigen wir sie, diesen Verdacht zu melden. Eine derartige Meldung kann dabei an unsere externe Ombudsperson, Herrn Rechtsanwalt Benjamin Kaulen, erfolgen. Herr Kaulen wird jede Meldung streng vertraulich behandeln und die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person wahren. Für die Abgabe von Meldungen steht Ihnen 24/7 ein online-basiertes Hinweisgebersystem (https://gepe-peterhoff.interne-meldestelle.de) bereit, über das Meldungen auf Wunsch auch anonym abgegeben werden können.

Alle Meldungen werden ernstgenommen. Sofern eine Meldung in gutem Glauben erfolgt, müssen Sie keine Disziplinarmaßnahmen, Sanktionen oder andere Benachteiligungen befürchten, selbst wenn das vermeintliche Fehlverhalten nicht bestätigt werden kann.

Wir erfüllen damit die rechtlichen Verpflichtungen, die seit Januar 2023 alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern einzuhalten haben.